Alt II - Hartz IV: Arbeitsvermittlung löscht Immobilien! Prüfliste
Wohnt ein Hartz IV-Teilnehmer in einem eigenen Heim oder einer Stockwerkeigenschaft, können Fremdkapitalzinsen gezahlt werden, wenn das Darlehen für das eigene Heim noch nicht getilgt ist, in der Regelfall aber nicht die Rückzahlungsraten. Nach einer inzwischen veroeffentlichten Bescheide des Darmstaedter Landessozialgerichtes trifft etwas anderes zu, wenn das Wohnhaus lange vor Erhalt der Leistung erworben wurde und die Finanzierungsmassnahmen bereits weitestgehend vollzogen sind.
Der Diplom-Ingenieur aus dem Kreis Main-Taunus lebt in einem freistehenden Haus, das er 1984 für 290.000 Mark erstanden hat. Allerdings bewilligte ihm der Haupttaunus-Kreis nur ein Kredit für die Rückzahlungsraten, da die sozialen Leistungen nicht dazu bestimmt waren, Vermögenswerte aufzubauen. Sie ordneten an, dass der Landkreis Main-Taunus anstelle eines Kredits einen Subventionszuschuss für die Rückzahlungsraten gewährt.
Dabei wurde klargestellt, dass Dienstleistungen für Wohnen und Heizen in der Größenordnung der tatsächlich entstandenen Ausgaben als Hartz IV-Leistungen erfolgen, soweit dies zumutbar ist. Wohnt eine hilfsbedürftige Person in einem Haus oder einer Wohnanlage, so ist nach dem LSG die Zweckmäßigkeit der damit zusammenhängenden Ausgaben nach den selben Maßstäben wie bei den Mietpreisen zu überprüf.
Dementsprechend enthielten die Ausgaben für Wohnen und Heizen, für die als Subvention grundlegende Sicherheitsleistungen zu leisten waren, prinzipiell nicht die Rückzahlungsraten; Das Bundesgericht hat diesen Punkt zunächst präzisiert. Weil diese Vorteile auf die derzeitige Lebensgrundlage begrenzt sind und nicht der Anhäufung von Vermögenswerten diene. Weil der Mann das Wohnhaus erworben hatte, als er noch keine Hartz IV-Leistungen erhalten hatte.
Wären die Rückzahlungsraten nicht gezahlt worden, hätte der Hausverlust drohen können. Zudem war die Finanzierungsphase bereits weitestgehend beendet, da der zu zahlende Teil auf nur noch 18,7 Prozent zurückgegangen war. Auch die Annahme der Monatsraten war zutreffend, da die Gesamtleistung für die Unterbringung einschließlich der Rückzahlungen unter der Miete von 360 EUR für einen Einpersonenhaushalt lag, die nach Ansicht der Sozialexperten in der City als vernünftig erachtet wurde.
Die Gesamtausgaben aus Zinsen und Rückzahlung dürfen nicht höher sein als die entsprechende Wohnung in Ihrem Umfeld. Der Finanzierungsprozess sollte weitestgehend abgeschlossen sein. Die Wohnimmobilie wurde vor dem Kauf von Hartz IV erworben.
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