Restschuldversicherung

Rückstandskapitalversicherung

Restschuld-Versicherung muss die Kreditlaufzeit decken - Ökonomie und Ökonomie Abschlussberatung der Themenwelt Die bei Vertragsabschluss vereinbarte Restschuld-Versicherung darf nicht vorzeitig ablaufen. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des OLG in Koblenz. Mit seinem Beschluss hat das Bundesgericht die anderslautende Verfügung des Landgerichtes Trier aufgehoben und die Beschwerde einer Hausbank zurückgewiesen. Außerdem hatte ein Kundin /Kunde bei der Hausbank eine Restschuldversicherung mit einem Kreditvertrag mitgebracht.

Der Versicherer sollte die Teilbeträge zahlen, wenn er dazu nicht mehr in der Position ist. Aus den Dokumenten geht nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs nicht hervor, dass die Dauer der Versicherungszeit auf das Alter von sechzig Jahren beschränkt ist. Bei der Arbeitslosigkeit des Mannes weigerte sich die Krankenkasse, die Rate zu zahlen, weil er mittlerweile die Altershöchstgrenze überschreitet hatte.

Das Kreditinstitut beendete den Arbeitsvertrag und forderte die unverzügliche Rückzahlung der verbleibenden Schulden von rund 11 000 EUR. Im Gegensatz zum Landesgericht hielten das Oberlandesgericht die Klage der BayernLB für nicht stichhaltig. Damit bleibt die Hausbank auf der verbleibenden Schuld stehen.

Restschuld-Versicherung

Die Restschuldversicherung ist eine Sachversicherung. Sie ist zu zahlen, wenn die Versicherten ihr Geld nicht zurückbezahlen können, z.B. bei Tod oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und Erwerbslosigkeit. Im Falle von Kleinkrediten erhöht eine solche Absicherung die Kosten für die Monatsraten nur unbeding. Bei größeren Kreditaufnahmen, z.B. ab 20.000 EUR, ist bei einigen Kreditinstituten eine Absicherung erforderlich.

Als Alternative kann eine Risiko-Lebensversicherung für die Verwandten im Falle des Todes geschlossen werden. Der Restpostenversicherer dieser Kooperationsbanken setzt ausschließlich Flugunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit gleich.

Restschuld-Versicherung

Aber was geschieht, wenn der Schuldner erkrankt oder gar erlischt? Viele Kreditinstitute offerieren ihren Kundinnen und kunden zum Beispiel eine so genannte Restschuld-Versicherung, damit die Angehörigen nicht mit dieser Last belaste. Eine Restschuldversicherung wird übernommen, wenn der Darlehensnehmer eine Erkrankung oder Arbeitslosigkeit erleidet. Fällt der Schuldner, nimmt er die verbleibende Schuld auf sich. Kritiker von Verbraucherschützern Im Kern bemängeln Konsumentenschützer drei Punkte: Zum einen verbergen Versicherungen für Restschulden oft viele Lücken für den Fall, dass sie nicht bezahlen.

Eine Reihe von Kreditinstituten schlägt ihren Kundinnen und kunden vor, dass sie das Darlehen nicht erhalten, wenn sie keine Restschuldversicherung abschliessen. Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschliessen möchten, sollten Sie mehrere Vergleichsangebote erhalten. Eine neue EU-Richtlinie ist gerade in kraft getreten, die den Verbrauchern mehr Klarheit in Bezug auf die Restschuld-Versicherung gibt.

Jeder, der im Rahmen der Darlehensaufnahme eine Restschuldversicherung abschließt, erhält kurz darauf per Brief ein Informationsblatt. Alternativ zur RestschuldversicherungDessen ungeachtet ist es ratsam, sich im Notfall zu versichern. Detaillierte Angaben zur Restschuld-Versicherung und zu den Möglichkeiten von FINANZTIP:

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum