Der Bund hat entschieden, für jeden Staatsbürger eine permanent gültige Steueridentifikationsnummer (IdNr) einzuführen. Deutschland orientiert sich mit der vereinheitlichten Steueridentifikationsnummer an dem Beispiel der meisten Länder der EU sowie an einer Empfehlungen der OECD zur Einrichtung einer einzigartigen Steueridentifikationsnummer (TIN).
Ziel der EinfÃ??hrung der Kennnummer ist es, das dt. Steuerwesen zu reformieren und den Steuerzahlern, SozialversicherungstrÃ?gern und den Steuerverwaltungen die Besteuerung zu erleichtern. Sie finden die Kennziffer auf dem Brief des Bundeszentralamts für Steuerwesen zur Bekanntgabe der Kennziffer unter dem Stichwort "Vergabe der Kennziffer nach 139b der Steuerordnung (AO)". In der Regel steht bei der gemeinsamen Veranlagung für beide Ehegatten die Zahl oben rechts im Veranlagungsbescheid, wie in Figur 1 für ein Scheinbeispiel dargestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Leitlinie in der Zins-Informationsverordnung (ZIV) implementiert und sich in diesem Rahmen für die Aufnahme der Steueridentifikationsnummer entschieden. Mit der offiziellen EinfÃ??hrung der Steuernummer wurde diese am vergangenen Tag erteilt. Erst Ende 2008 wurden die Zahlen an die Bevölkerung übermittelt, da die Behörde zuvor die von den Einwohnermeldeämtern an das Bundeszentralsteueramt gemeldeten Zahlen verglichen und Doppelschläge beseitigt hatte.
In einem Brief des Bundeszentralamtes für Steuern wurden alle am Stichtag 31. Dezember 2007 in einem Zivilstandsregister eingetragenen deutschen Staatsbürger über ihre Steueridentifikationsnummer unterrichten. Nicht in Deutschland registrierte, aber in Deutschland steuerpflichtige Personen bekommen zusätzlich eine Kennziffer für die Einkomensteuer. Dies gilt z.B. für Pensionäre, die ins europäische Ausland auswandern.
Privatpersonen, die im Inland leben, aber aufgrund ihres Einkommens der eingeschränkten oder unbegrenzten Einkommensteuerpflicht unterworfen sind, bekommen in ihrer Einkommensteuererklärung die Steueridentifikationsnummer. Neben dem Brief des Bundeszentralamtes für Steuerwesen können sich Bürger auch über die in den Merkmalen des ESTAM ( "Elektronischer Lohnsteuerabzug") hinterlegten Angaben in ihrem Lohnsteuerbescheid, der Einkommensteuerbescheinigung oder dem Brief des Finanzamtes nachfragen.
Die Steuerbehörde hat den Elster/ELStAM-Brief im Spätherbst 2011 an alle Steuerzahler geschickt. Wenn ein Steuerpflichtiger keinen dieser Briefe zur Verfügung hat, aber seine Kennnummer braucht, kann er die Zahl über das Anmeldeformular unter www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeefeformular/ID_Node. html einholen. Die Bundeszentralanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erinnert daran, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Steuernummer per E-Mail zu übermitteln, sondern dass der Anmelder die Zahl innerhalb von sechs Kalenderwochen per Brief erhalten wird.
Der Steuerausweis besteht aus elf Stellen. Eine verschlüsselte Angabe über den Steuerzahler oder das für ihn verantwortliche Steueramt ist nicht enthalten. Bei der elften Stelle handele es sich um eine Prüfzahl, um zu überprüfen, ob die Steueridentifikationsnummer korrekt ist. Die Gemeinden weisen neue Identifizierungsnummern zu, wodurch jedem neu geborenen Baby die Zahl mit der Entbindung zugeordnet wird.
Diese Zahl ist lebenslang mit dem Steuerpflichtigen verbunden; sie verändert sich nicht durch Verlagerung, Ehe oder Restrukturierung mit den Steuerbehörden. Diese Steueridentifikationsnummer ist nur für die Einkommenssteuer gültig, nicht für andere Arten von Steuern wie Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer, Kfz-Steuern oder Schenkungssteuer. Um 2021 herum bekommen Firmen und Selbständige zur Unterscheidung von der Einkommenssteuer eine wirtschaftliche Kennziffer.
Hinzu kommt noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Firmen für den innergemeinschaftlichen Warentransport in ihre Rechnung aufnehmen müssen. Bei den meisten deutschen Bürgern wird die Steueridentifikationsnummer an die Registrierungsadresse übermittelt. Wohnen die Erziehungsberechtigten separat und ist die Kennnummer an eine andere Adresse zu senden, ist dem BZSt ein Verwahrungsnachweis zu erbringen.
Die Pflegekraft kann sich gegen Vorweisung der Pflegekarte oder der Gerichtsbescheinigung über die Steuernummer der von ihr beaufsichtigten Personen informieren. Die Bevollmächtigten müssen die ihnen erteilte Vollmacht und eine Abschrift des Steuerausweises des Steuerpflichtigen vorlegen, um Informationen über die Steuernummer des Bevollmächtigten zu erlangen. Um die jährliche Umsatzsteuererklärung einzureichen, ist der Steuerzahler nicht verpflichtet, die Steuernummer anzugeben.
Allerdings sollen nach Angaben des Bundeszentralamtes für das Finanzamt die Steueridentifikationsnummer und die eTIN, die z.B. für eine Depotüberweisung erforderlich sind, künftig durch die Steueridentifikationsnummer abgelöst werden. Mit der Id Nr. haben andere Ämter und Institutionen jedoch bereits gearbeitet: Die Krankenkassen sind zur Meldung steuerrelevanter Angaben an die Steuerbehörden angehalten.
Zur Vereinfachung der Berichterstattung wird ein automatisches Prozedere verwendet, das durch die Eingabe der Identifizierungsnummer des Begünstigten oder Beitragszahlers erleichtert wird. Zu diesem Zweck müssen die zustaendigen Behoerden ueber die Anzahl unterrichtet werden. Zu diesem Zweck nutzen die Genehmigungsbehörden das automatische Auskunftsverfahren (MAV) des Bundeszentralamtes für Steuern. Für das Auskunftsersuchen wird das MAV verwendet. Entdeckt ein Steuerzahler, dass das Anschreiben der Steuerbehörde über seine eigene Steuernummer oder die seines Minderjährigen oder Betreuers unrichtige oder veraltete Angaben enthalten, muss er sich an die örtliche Steuerbehörde wende.
Für die Datenkorrektur ist das BAZF nicht verantwortlich. Weil sich die Steueridentifikationsnummer nicht verändert, bekommt der Steuerpflichtige kein neues Anschreiben über die Änderung seiner personenbezogenen Angaben. Zwar darf jede Privatperson nach der Steuerkennzahl nur eine Identifizierungsnummer bekommen, jedoch können Irrtümer im Informationsaustausch zwischen BZSt, Meldestellen und Steuerbehörden zu einer Doppelzuweisung führen.
Über die Beibehaltung der Steuernummer und die Schließung der Steuernummer entscheiden allein die Bundeszentralsteuerbehörden. Dem Steuerpflichtigen wird eine schriftliche Entscheidung über den Abschluss einer Doppelbesteuerungs-ID zugestellt. Gemäß 139b Abs. 2 AO dürfen nur die Steuerbehörden personenbezogene Nutzerdaten im Rahmen der Steueridentifikationsnummer erheben und nutzen.
Weitere Behörden, die die Id Nr. für die Datenübertragung brauchen, bekommen nur die Zahl selbst und keine weiteren Angaben über die betroffene Personen. Wenn das Finanzamt eine Bürgeridentifikationsnummer nicht mehr benötigt, werden die Telefonnummer und die dafür hinterlegten Angaben aufheben. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verarbeitung werden daher im BZSt die Angaben der Steueridentifikationsnummer über einen längeren Zeitabschnitt gespeichert.
Zentrales Steueramt des Bundes: Bei Vertragsverhältnissen oder, in Ermangelung von Vertragsbeziehungen, bei nach dem Stichtag eingeleiteten oder durchgeführten Geschäften stellt die Zahlstelle die Person des wirtschaftlich Berechtigten, namentlich dessen Name und Adresse, und, soweit verfügbar, die Steueridentifikationsnummer, die ihm vom Wohnsitzmitgliedstaat für Steuerzwecke zugewiesen wurde, fest.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum