Was für Sicherheiten und Dokumente benötigst du? Die Art und Weise, wie man eine geeignete Finanzierungsmöglichkeit findet, ist nicht so kompliziert, wie man denkt. Also addieren Sie alles, was Sie wirklich müssen, um sich den begehrten Einkauf überhaupt erst leisten zu können. So werden beim Erwerb einer Liegenschaft in der Regelfall zehn bis 13 Prozentpunkte des Anschaffungspreises der Anschaffungsnebenkosten addiert.
Im Falle einer vollständigen Neuinstallation sollten Sie dafür weitere zehn Prozentpunkte schätzen. Eigene Mittel sind das feste Kapital Ihrer Investition - insbesondere bei einem Wohnprojekt. In der Regel sollten Sie rund 30 Prozentpunkte der Kauf- oder Erstellungskosten als Selbstmittel haben. Welche Sicherheiten benötigst du?
Für die Beschaffung von Finanzierungen braucht Ihre Hausbank Sicherheiten. Häufigste Form der Sicherheit bei der Wohnungsbaufinanzierung ist natürlich die Pfandbesicherung des zu finanzierenden Objekts. Im Regelfall sind die Lohnbestätigung des Arbeitgebers oder die drei letztgenannten Gehaltsabrechnungen, ein gültiger, amtlicher Lichtbild-Ausweis, ein Verwendungsnachweis (vorzugsweise ausführliche Dokumente über den Kaufgegenstand) und ggf. eine Bestätigung der Kreditrestschuld im Falle einer Schuldenumschuldung erforderlich.
Außerdem müssen Sie ein Budget (die laufenden Erträge und Aufwendungen) und eine Bilanz (eine Liste der Vermögenswerte und vorhandenen Verbindlichkeiten) sowie ggf. die Versicherungspolice für eine Versicherungspolice vorlegen, die Sie als Todesfallschutz für Ihre Finanzierungen verwenden können. Über den Raiffeisen-Kreditrechner können Sie sehen, wie sich Darlehensbetrag, -dauer und -zins auf die Summe einer Darlehensrate auswirkt.
Entscheidung > 5 K 4827/17 17 und > veg Aachen GmbH
Der Verwaltungsgerichtshof Aachen hat beschlossen, dass einem Pharmazeuten, der sich an der Besteuerung schuldig gemacht hat, die Zulassung zur Ausübung der Medizin nicht entzogen wird. Nach Ansicht des Gerichts liefern die Straftatbestände keine Hinweise auf Verfehlungen im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Pharmazeuten und Patienten oder Kunden in die Gesundheitsberatung, die durch Widerspruch zu schützen ist. Eine Entziehung der Apothekenbetriebserlaubnis, um klarzustellen, dass Fehlverhalten keine Folgen hat, ist dagegen berechtigt.
Die Klägerin im zugrundeliegenden Fall hatte zwischen 2009 und 2012 Manipulations-Software im Billing-System ihrer Drogerie in Deutschland eingesetzt. Aus diesem Grund wurde er am Mittwoch, den 27. Mai 2017, vom Amtsgericht Aachen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Jahren wegen Betrugs in der Größenordnung von rund 200.000 EUR inhaftiert.
Mit Beschluss vom 7. Juni 2018 wurde die dagegen eingereichte Klageschrift vom Verwaltungsgerichtshof Aachen zurückgewiesen. Der Gesuch um Anerkennung der Beschwerde ist noch nicht abgeschlossen (OVG Münster Az. 13 A 3040/18). Das Verfahren gegen den Entzug seiner ärztlichen Erlaubnis war erfolgreich. Das Aachener Verwaltungsratsgericht begründete seine Klageschrift damit, dass die Klägerin kein Verhalten begangen habe, das ihre Untauglichkeit oder mangelnde Zuverlässigkeit bei der Berufsausübung des Apothekers beweisen würde.
In Anbetracht der Gegebenheiten des Einzelfalls, vor allem der Natur der strafbaren Handlung, der Ernsthaftigkeit und Anzahl der Verletzungen beruflicher Verpflichtungen, des Schuldgrades und des Zusammenhangs mit der Berufstätigkeit sowie der Person und der Gegebenheiten der Klägerin kam das Urteil des Gerichts zu dem Schluss, dass die strafbaren Handlungen nicht so schwerwiegend und ungerecht waren, um die extremste Massnahme, die einem Pharmazeuten auferlegt werden konnte, wie die Entziehung seiner Lizenz, zu begründen.
Es stimmt, dass gegen die jedem Händler und damit auch einem Pharmazeuten auferlegten handelsrechtlichen und allgemeinen eigentumsrechtlichen Verpflichtungen schwer verstoßen wurde. Es gibt jedoch keine Hinweise auf Missverständnisse im Hinblick auf das Vertrauensgefüge zwischen Pharmazeuten und Patienten oder Kunden in die durch Widerspruch zu schützenden Gesundheitsberatung.
Die Verfehlung hatte weder Auswirkungen auf die Abrechnung mit den Verbrauchern noch auf die Krankenversicherungen. Die Klägerin hatte die Nutzung der "Deception Software" aus eigener Initiative eingestellt, sich nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens an der Klärung beteiligt und seine rechtswidrige Prüfung klargestellt. Den verursachten Sachschaden hatte er bereits ein Jahr vor dem Rücktritt, wahrscheinlich auch für strafrechtliche Verjährungsfristen, ersetzt.
Darüber hinaus ist der Widerruf der Apothekenbetriebsgenehmigung, der weit reichende Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Berufsexistenz des Beschwerdeführers haben kann, ein leichteres Mittel, um der Allgemeinheit klarzumachen, dass Verfehlungen nicht ohne Konsequenzen bleiben als das Verbot einer beruflichen Tätigkeit als Pharmazeuten, und einem Erschütterungseffekt des Rufs und des Glaubens der Bevoelkerung in diesem Beruf zu begegnen.
Das Ergebnis des Urteils, dass der Antragsteller nicht mehr über die für den Betreib einer Pharmazie erforderliche Verlässlichkeit verfügt, steht der Beurteilung des Gerichts erster Instanz nicht entgegen, dass der Antragsteller nach wie vor über die für die Berufsausübung des Apothekers erforderliche Verlässlichkeit verfügt.
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