Hinweis: Die Hausbank muss Sie nicht vor einem Vollstreckungsgericht belangen, wenn Sie als Eigentümer der Immobilie - wie es in der Regel der Fall ist - einer unverzüglichen Vollstreckung in derjenigen Art und Weise unterliegen, in der die Einreichung in einer Notarurkunde in das Kataster eingetragen wird. Sollte die Hausbank zu unrechtmäßig durchsetzen, können Sie sich vor Gericht als Eigentümer oder Eigentümer aufstellen.
Trennen einer Hypothek und einer Anspruchsgrenze im Falle des Erwerbs nach Treu und Glauben - §§ 1153, 1138 BGB
Kann man im Fall eines echten Kaufs eine Hypothek und eine Forderungen so trennen, dass sie unterschiedlichen Menschen gehören? Seine Interessen, sowohl den persönlichen Anspruch als auch die Abschottung der Hypothek nicht tolerieren zu müssen, sind im Eigentumsrechtssystem von größter Bedeutung. Die abgesicherte Forderungen muss der Eigentümer-Schuldner nur gegen Rückzahlung der Hypothek nachkommen.
Wenn die Hypothek beim früheren Hypothekengläubiger verbleibt, der Privatanspruch aber bei einer anderen Person liegt, hätte die Hypothek für den Hypothekengläubiger keinen mehr. Daher ist es aus rechtlichen Gründen notwendig, den Anspruch auf Verfolgung der Hypothek zuzulassen. Das Gesetz schreibt vor, dass, obwohl der Kauf einer Reklamation in gutem Glauben auszuschließen ist, der Kauf einer Hypothek in gutem Glauben zulässig ist.
Damit ist die Abtrennung der beiden nur eine Konsequenz der rechtlichen Regulierung. Nach 1138 BGB wird das Vorliegen des Anspruchs im Falle des Erwerbs einer Transporthypothek in gutem Glauben gefälscht, um das Zubehör zu pflegen. Das Forderungspfandrecht, das der Käufer nach den 1138 und 1192 BGB erwirbt, ist seiner Natur nach ein Grundschuldrecht.
Dieser kann von der abgesicherten Forderungen abgetrennt werden. Ist die Hypothekarforderung durch Verrechnung oder Bezahlung verfallen, die damit zur Grundschuld des Eigentümers wurde, aber vom im Kataster gemäß 1138, 892 BGB als Kreditor gem. 1138, 892 BGB gem. denkmalgerecht an einen guten Kreditgeber abtreten wurde, erwächst das Risiko einer Doppelzahlung.
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