Finanzierungen von familiengeführten Unternehmen mit privat platzierten Fremdkapitalmitteln - Marius Renner
Im Rahmen der Familienfinanzierung prüft Marius Renner privat platzierte Fremdkapitalmittel. Im Mittelpunkt seiner qualitativ-empirischen Arbeit stehen sieben Fallbeispiele, in denen vor allem die Finanzierungshintergründe, ihre Motivationen, die Bedingungen und Anforderungen, die Auswirkungen der Aktionärsfamilien und die Konsequenzen dieser Auswirkungen beleuchtet werden. Ausgehend von den gesammelten Kenntnissen werden Schlussfolgerungen über die Finanzierungsmerkmale von familiengeführten Unternehmen gezogen.
Man sieht, dass privat platzierte Fremdkapitalmittel aufgrund ihrer Merkmale der Natur von familiengeführten Unternehmen entsprechen.
Darlehen von Verwandten und Bekannten sind eine angeblich unproblematische Variante. Allerdings weist die WWS der Niederrheinischen Steuerkanzlei darauf hin, dass Kredite von Familie und Freundeskreisen ebenso sorgfältig sein sollten wie Fremdfirmen. Privat gewährte Unternehmenskredite können Kreditnehmern und Kreditgebern zugute kommen. Die privaten Geldgeber erwirtschaften auf ihrem Vermögen mehr Zinsertrag als auf einem Termingeld.
Voraussetzung für den Steuervergünstigung ist jedoch, dass Darlehensnehmer und Darlehensgeber keine "nahestehenden Personen" im rechtlichen Sinn sind. Entscheidend ist, ob eine der Vertragsparteien einen "dominanten Einfluss" auf die andere ausübt. Beispiel: Wenn einem Entrepreneur ein Bankdarlehen verweigert wird und er auf die finanzielle Stärke seiner Mutter zurückgreift, ist er mangels Alternative von ihnen wirtschaftlich unabhängig und hat einen dominanten Einfluß.
Durch die geltende Gesetzgebung werden die Steuervergünstigungen für privat gewährte Unternehmenskredite erweitert. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes werden auch Ehegatten nicht zwangsläufig als nahe stehende Unternehmen betrachtet (BFH, Az. VIII R 8/14). Dabei ist es sinnvoll zu überprüfen, ob der Ehegatte ein geeigneter Darlehensgeber für das Unternehmen ist. Unternehmen können Gutschriftskosten nur dann als Betriebskosten oder einkommensbezogene Aufwendungen abziehen, wenn sie mit dem Vermögen Erträge generieren.
Werden weniger als 10% eines Firmenwagens für geschäftliche Zwecke verwendet, handelt es sich um privates Eigentum. Vorraussetzung für die Steueranerkennung eines Privatkredits ist, dass sich die Vertragsparteien auf die Marktbedingungen einigen. Eine schriftliche Kreditvereinbarung wird ausdrücklich empfohlen. Dabei sollten die Parteien die Verträge nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich strikt an sie halten.
Hinweis für Kreditnehmer: Sie sollten rechtzeitig geplante Überweisungen für Zins- und Kapitalzahlungen vornehmen, um Ihren Zahlungspflichten rechtzeitig zu nachkommen. Die Darlehensgeber sollten das Darlehen dagegen zum festgelegten Termin zur Verfuegung stellen und stets ausstehende Forderungen einziehen. Werden von den Vertragsparteien die festgelegten Regelungen nicht exakt eingehalten, werden die Steuerbehörden zur Rechenschaft gezogen und die Steuervergünstigungen erschüttert.
Darlehensnehmer und Kreditgeber sollten Kreditverträge prinzipiell im Voraus mit ihrem Steuerberater absprechen. Kredite mit einer Vision sind eine Win-Win-Situation für Familie und Freunde.
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